Du hast einen Mietvertrag unterschrieben. Aber weißt du auch, was dein Vermieter darf, und was nicht? Viele Mieter fühlen sich im Alltag verunsichert: Darf der Vermieter einfach in die Wohnung rein? Muss man jede Mieterhöhung akzeptieren? Und was ist, wenn plötzlich Modernisierungsarbeiten angekündigt werden? In diesem Artikel bekommst du einen klaren Überblick über die Rechte und Pflichten von Vermietern.
Der Mietvertrag – Grundlage aller Rechte
Alles beginnt mit dem Mietvertrag. Dieses Dokument legt die Spielregeln für beide Seiten fest. Was im Mietvertrag steht, gilt grundsätzlich – solange es nicht gegen das Gesetz verstößt.
Wichtig für dich als Mieter:
- Der Vermieter kann keine „Sonderrechte“ durchdrücken, die gesetzlich nicht erlaubt sind.
- Auch mündliche Absprachen zählen. Für die brauchst du aber im Zweifel jedoch Zeugen oder eine schriftliche Bestätigung.
Darf der Vermieter einfach in die Wohnung?
Ganz klar: Nein! Deine Wohnung ist dein Rückzugsort. Das gilt auch rechtlich. Der Vermieter darf die Wohnung nur mit deiner Erlaubnis betreten, z.B. bei:
- notwendigen Reparaturen
- geplanten Modernisierungen
- Verkaufsabsicht oder Mieterwechsel (Besichtigungen)
Und: Er muss sich rechtzeitig ankündigen. In der Regel sind das mindestens 24 Stunden vorher, und zwar zu „zumutbaren Zeiten“.

Mieterhöhung: Was ist erlaubt?
Dein Vermieter darf die Miete erhöhen. Aber nicht willkürlich. Es gelten folgende Regeln:
Nach § 558 BGB:
- Maximal alle 15 Monate
- Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um höchstens 20 % steigen. In manchen Regionen sogar nur um 15 %.
Bei Modernisierung:
- 8 % der Kosten können auf die Jahresmiete umgelegt werden (nach § 559 BGB)
Jede Mieterhöhung muss schriftlich angekündigt und begründet werden. Du kannst sie prüfen und ggf. ablehnen.
Reparaturen: Wer zahlt was?
Grundsätzlich ist der Vermieter für den Erhalt der Wohnung verantwortlich. Das bedeutet:
- Defekte Heizung, Wasserrohrbruch oder kaputte Fenster? Muss der Vermieter zahlen.
- Kleinreparaturen (z. B. Türgriff, Duschkopf) kann er auf dich umlegen – aber auch nur, wenn das im Mietvertrag steht und die Kosten eine Höchstgrenze (z. B. 100 € pro Reparatur) nicht überschreiten.

Hausordnung und Schönheitsreparaturen
Dein Vermieter darf Regeln für die Hausgemeinschaft aufstellen. Das gilt für Ruhezeiten oder Putzpläne fürs Treppenhaus. Aber:
- Überzogene Vorschriften (z. B. tägliches Treppenhauswischen) sind nicht erlaubt
- Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren darf er nur dann verlangen, wenn es im Mietvertrag wirksam geregelt ist
Viele Klauseln sind unwirksam! Lass sie im Zweifel prüfen – zum Beispiel beim Mieterverein.
Kündigung: Was darf der Vermieter?
Du als Mieter bist relativ gut geschützt. Eine Kündigung seitens des Vermieters muss daher begründet sein. Zulässige Gründe dafür sind:
- Eigenbedarf (z. B. wenn der Vermieter oder seine Kinder einziehen wollen)
- Vertragsverletzungen (z. B. Mietrückstand, unerlaubte Untervermietung)
Aber auch hier gilt: Fristen einhalten!
- 3 Monate Kündigungsfrist
- Eigenbedarfskündigung muss nachvollziehbar und schriftlich erfolgen
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Kenne deine Rechte – aber auch die deines Vermieters
Das deutsche Mietrecht schützt dich als Mieter; aber auch dein Vermieter hat Rechte. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, vermeidet unnötige Konflikte. Pro-Tipp: Wenn du unsicher bist, hol dir Unterstützung beim Mieterverein, einem Anwalt für Mietrecht oder den Verbraucherzentralen.
Titelbild von Mihály Köles auf Unsplash
Quellen:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a BGB (Mietrecht)
- Deutscher Mieterbund (DMB): https://www.mieterbund.de
- Mietrechtsportal Mietrecht.org: https://www.mietrecht.org/